Hausärztliche Beratung CA.00.0030: was gilt und wo es hakt
Bei längeren Konsultationen verrechnen Hausarztpraxen die Beratung pro Minute. Was die mediX-Auswahl und das FAQ von mfe zu Einsatz, Kombinationen und Dokumentation festhalten.
In der hausärztlichen Grundversorgung rechnet sich eine längere Konsultation unter TARDOC meist aus drei Positionen zusammen: der hausärztlichen Konsultation für die ersten fünf Minuten, der Zusatzposition pro weitere Minute und der hausärztlichen Beratung pro Minute. Die Ärztenetzwerke von mediX führen sie in ihrer Auswahl häufiger TARDOC-Positionen (Version 19.01.2026) so auf:
CA.00.0010Hausärztliche Konsultation, erste 5 Minuten, höchstens einmalCA.00.0020weitere Minute, höchstens 15-malCA.00.0030Hausärztliche Beratung pro Minute, nicht kumulierbar mit der psychosozialen BeratungJZ.00.0020, Limitation 240-mal in 180 Tagen
Wann die Beratung eingesetzt wird
Konsultation und Zusatzminuten decken zusammen höchstens 20 Minuten ab. Zur Beratungsposition schreibt mediX: «Es gibt keine Limitation pro Konsultation, sodass sie flexibel eingesetzt werden kann, wenn die Konsultationszeit von 20 Minuten überschritten wird.»
Die Limitation gilt also über einen Zeitraum von 180 Tagen, nicht pro Konsultation. Wie viele Beratungsminuten bei derselben Patientin oder demselben Patienten in dieser Zeit schon verrechnet wurden, zeigt nur der Verlauf in der Praxissoftware.
Welche Kombinationen gelten
Das FAQ TARDOC von mfe Haus- und Kinderärzte Schweiz beantwortet zwei häufige Fragen:
- Die ärztliche Konsultation
AA.00.0010lässt sich nicht mit der hausärztlichen Beratung kombinieren. - Die hausärztliche Konsultation
CA.00.0010und die BeratungCA.00.0030sind kombinierbar. Der Tarifbrowser habe hier einen Fehler gehabt, der auch die Praxissoftware-Anbieter betraf; laut FAQ sollte er seit Mitte Dezember 2025 behoben sein.
Wer in Allgemeiner Innerer Medizin oder Kinder- und Jugendmedizin tätig ist, soll laut FAQ primär die Positionen aus dem Hausarztkapitel CA verrechnen.
Was dokumentiert werden muss
Eine feste Vorgabe gibt es laut mfe nicht: «Es gibt keine Vorgabe zur Dokumentation der Dauer einer Konsultation mit Start- und Endzeit.» Das Tarifwerk sehe nicht vor, dass die genaue Zeit gestoppt oder dokumentiert werden muss.
Zwei Punkte aus demselben FAQ zeigen aber, warum die Krankengeschichte trotzdem zählt:
- Versicherer können Unterlagen zu den verrechneten Leistungen anfordern; die erste solche Anforderung ist kostenlos zu beantworten.
- Die Dokumentation soll es Dritten, etwa Nachbehandelnden oder Gerichten, erlauben, die Behandlung im Einzelfall nachzuvollziehen.
Bei einer Rückfrage zur Beratung ist deshalb hilfreich, was die Krankengeschichte zeigt: worüber beraten wurde und, wo möglich, wie lange.
Was Praxen prüfen können
- Dauert die Konsultation laut Krankengeschichte länger als 20 Minuten, wie es die mediX-Auswahl für den Einsatz der Beratung beschreibt?
- Steht neben
CA.00.0030keineAA.00.0010und keine psychosoziale BeratungJZ.00.0020auf derselben Rechnung? - Zeigt die Krankengeschichte den Inhalt der Beratung, und passt die verrechnete Zeit zur dokumentierten Konsultation?
- Wie viele Beratungsminuten wurden bei dieser Patientin oder diesem Patienten in den letzten 180 Tagen bereits verrechnet?
Massgebend ist immer die gültige TARDOC-Version. Die mediX-Auswahl und das mfe-FAQ sind Hilfen von Ärzteorganisationen, keine Tarifbestimmungen.