Zurückgeschickte TARDOC-Rechnungen: die häufigsten Gründe
Krankenversicherer schicken weiterhin Rechnungen zurück, die nicht TARDOC-konform sind. Welche Fehler typisch sind und was Praxen vor dem Versand prüfen können.
Seit dem 1. Januar 2026 rechnen Praxen ambulante Leistungen nach TARDOC und den ambulanten Pauschalen ab. Acht Monate nach dem Start schreibt die Medical Tribune, die Krankenkassen sähen sich genötigt, immer wieder nicht TARDOC-konforme Rechnungen zurückzuschicken. Wie viele Rechnungen betroffen sind, nennt der Bericht nicht.
Für die Praxis heisst eine Rückweisung: Die Rechnung muss korrigiert und neu gestellt werden, und das Geld kommt entsprechend später.
Die typischen Gründe
Die Orchid AG nennt in einer Übersicht (zuletzt aktualisiert im April 2026) diese Rückweisungsgründe:
- Leistung zu oft innerhalb eines bestimmten Zeitraums verrechnet
- maximale Minutenzahl überschritten
- Zuschlag ohne passende Hauptleistung erfasst
- unzulässige Kombination mehrerer Leistungen
- qualitative Dignität fehlt
Dazu kommen Fehler in der Abrechnungslogik: Triggerleistungen werden nicht verwendet, eine Einzelleistung wird statt einer Pauschale verrechnet, oder es wird die falsche Pauschale gewählt. Als Beispiel einer Rückmeldung zitiert Orchid zur Position VG.00.0010: «Erlaubt: 150 mal pro 180 Tage. Abgerechnet: 154 mal.»
Ein Beispiel aus der Gynäkologie
Wie solche Fehler im Alltag entstehen, zeigt ein Bericht der Medical Tribune über ein Fortbildungsreferat aus dem Tarifressort der gynäkologischen Fachgesellschaft SGGG. Viele Rückweisungen betrafen demnach die gynäkologische Vorsorgeuntersuchung und den Behandlungsgrund Prävention. Die Einschränkung «als alleinige gynäkologische Leistung» sei inzwischen gestrichen, sodass weitere Leistungen aus dem Kapitel VG daneben verrechnet werden können.
Weitere Punkte aus dem Bericht:
- Die gynäkologische Konsultation
VG.00.0010wird auf einer zweiten Rechnung mit dem Behandlungsgrund Krankheit verrechnet, weil die KLV keine präventive gynäkologische Konsultation kennt. - Bei der Wechselzeit passieren häufig Fehler. Eine Wechselzeit für Gynäkologie und Ultraschall im selben Raum kann nur einmal verrechnet werden, zum höheren Ansatz.
- Der geburtshilfliche Ultraschall ist «einmal pro Kind» limitiert.
Kombinationen: ein Beispiel aus der Hausarztmedizin
Auch Kombinationsregeln führen zu Rückweisungen. Das FAQ TARDOC von mfe Haus- und Kinderärzte Schweiz hält fest, dass sich die ärztliche Konsultation AA.00.0010 nicht mit der hausärztlichen Beratung CA.00.0030 kombinieren lässt, die hausärztliche Konsultation CA.00.0010 dagegen schon. Wer in Allgemeiner Innerer Medizin oder Kinder- und Jugendmedizin tätig ist, soll laut FAQ primär die Positionen aus dem Hausarztkapitel CA verrechnen.
Was Praxen vor dem Versand prüfen können
- Limitationen über Zeiträume: Wie oft eine Position in den letzten 90 oder 180 Tagen verrechnet wurde, zeigt die Praxissoftware, nicht die einzelne Rechnung.
- Minuten: Stimmen die verrechneten Zeitleistungen mit der Dauer überein, die in der Krankengeschichte steht?
- Kombinationen und Zuschläge: Steht jeder Zuschlag bei seiner Hauptleistung, und schliessen sich zwei Positionen gegenseitig aus?
- Behandlungsgrund: Krankheit, Unfall oder Prävention, und bei Bedarf getrennte Rechnungen.
- Dokumentation: Laut mfe-FAQ schreibt das Tarifwerk nicht vor, die genaue Zeit zu stoppen oder zu dokumentieren. Versicherer können aber Unterlagen anfordern; die erste solche Anforderung ist kostenlos zu beantworten. Was in der Krankengeschichte steht, entscheidet dann, ob sich eine Position belegen lässt.