TARDOC 2027: Die Höchstgrenze von 1'577 Taxpunkten und was sie für Praxen bedeutet

Die OAAT hat dem Bundesrat eine Tarifversion vorgelegt, die eine Höchstgrenze von 1'577 Taxpunkten ärztlicher Leistung pro Arbeitstag vorsieht. Die Grenze ist noch nicht genehmigt. Für die meisten Praxen ändert sich nichts; für Hochvolumen-Praxen ist sie relevant.

Die Organisation ambulante Arzttarife (OAAT) hat am 2. Juni 2026 die Tarifversion 2027 beim Bundesrat eingereicht. Teil des Pakets ist eine Höchstgrenze für die ärztliche Leistung im TARDOC: 1'577 Taxpunkte pro Ärztin oder Arzt und Arbeitstag, berechnet als Durchschnitt über den Kalendermonat. Der Bundesrat hat die Version noch nicht genehmigt. Bis dahin gilt die aktuelle TARDOC-Version.

Was die Grenze umfasst

Die Höchstgrenze betrifft nur den Anteil der ärztlichen Leistung (AL) im TARDOC zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Nicht mitgezählt werden Infrastruktur- und Personalleistungen, ambulante Pauschalen, Zuschläge für Dringlichkeit und Notfall in der freien Praxis sowie ärztliche Berichte und Gutachten nach Kapitel AA.25.

Berechnet wird sie pro Person anhand der persönlichen GLN-Nummer. Die Taxpunkte eines Kalendermonats werden durch die Anzahl Tage geteilt, an denen ärztliche Leistungen abgerechnet wurden. Einzelne Tage über dem Wert führen deshalb nicht automatisch zu einer Überschreitung. Auch Samstag und Sonntag zählen, wenn an diesen Tagen abgerechnet wird.

Laut FMH überschreiten nach Auswertungen der ärzteeigenen nationalen Datensammlung mehr als 93 Prozent der ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte die Grenze nicht. Wie eine Überschreitung gehandhabt würde, ist noch nicht festgelegt.

Wer betroffen ist

Die Grenze ist eine Volumenregel. Sie trifft Praxen, deren monatlicher Durchschnitt an ärztlicher Leistung über 1'577 Taxpunkten liegt. Das sind nach den verfügbaren Daten eine Minderheit. Für die übrigen Praxen ändert die Regel nichts an der täglichen Abrechnung.

Die gesetzliche Grundlage steht. Das Parlament hat die Höchstgrenze im Rahmen des Kostendämpfungspakets 2 beschlossen. Die FMH hat die Bestimmung bekämpft und verloren; danach haben FMH, H+ und prio.swiss ein eigenes Umsetzungskonzept erarbeitet und eingereicht. H+ hat die Höchstgrenze in der Sache abgelehnt, das Paket aber bestätigt. Der Entscheid des Bundesrats steht aus.

Was Praxen jetzt prüfen können

Ob die eigene Praxis über dem monatlichen Durchschnitt liegt, zeigt die Praxissoftware, nicht die einzelne Rechnung. Die Grenze ist noch nicht in Kraft. Wer bereits heute hohe Volumina abrechnet, kann den Durchschnitt der letzten Monate mit 1'577 Taxpunkten vergleichen und so sehen, ob die Regel später relevant wird.

Unabhängig von der Höchstgrenze gilt bereits jetzt: Jede Rückweisung oder Kürzung verzögert den Geldeingang. Was die Krankengeschichte zu einer Position zeigt, entscheidet bei einer Rückfrage, ob sich die Position belegen lässt. Die Vorab-Prüfung im Rebuttal Studio zeigt vor dem Versand, ob der Freitext der KG die vorgesehenen Positionen trägt, und bereitet bei einer erfolgten Kürzung die Stellungnahme mit wörtlichen Zitaten vor.

Quellen

Hans Johannes Schulte ist Gründer von Rebuttal Health (DeskGate, Inc., Utzigen BE). Hinweise und Korrekturen an hans@deskgate.app. Über TARDOC-News