TARDOC 2027: 71 Positionen neu oder umnummeriert, vier von fünf mengenmässig limitiert
Acht Wochen vor dem Tarifwechsel zeigt eine Auswertung des Katalogs TARDOC 1.5, wo ab Januar Rückweisungen und Kürzungsbescheide drohen. Welche Positionen sich ändern und wie Praxen Fehler vorab vermeiden.
Ab dem 1. Januar 2027 soll eine überarbeitete Version des ambulanten Arzttarifs TARDOC gelten. Eine Auswertung des Katalogs TARDOC 1.5 durch DeskGate zeigt: 36 Positionen sind neu, 35 erhalten eine neue Nummer, und 1'146 der 1'402 Positionen (82 %) haben eine Mengenlimitation. Die Tarifpartner haben die Version 2027 am 2. Juni 2026 beim Bundesrat eingereicht; ein Genehmigungsentscheid ist auf der Website der Organisation ambulante Arzttarife (OAAT) bis heute ausstehend (Stand 5. November 2026).
Überschrittene Limitationen und Formfehler gehören bereits 2026 zu den häufigsten Gründen, weshalb Krankenversicherer Rechnungen zurückweisen oder per Kürzungsbescheid Positionen streichen.
Die häufigsten Rückweisungs- und Kürzungsgründe 2026
Seit dem 1. Januar 2026 schicken Krankenversicherer immer wieder Rechnungen zurück, die nicht TARDOC-konform sind, oder verlangen per Kürzungsbescheid zusätzliche medizinische Auskünfte. Eine offizielle Gesamtstatistik der Versicherer gibt es nicht. Berichte aus Praxis und Abrechnungsberatung nennen jedoch durchgehend dieselben Fehlerbilder:
- Limitation überschritten (Menge, Zeitraum, Minuten): Positionen werden über das zulässige Kontingent hinaus abgerechnet. Beispiel Orchid AG zur gynäkologischen Konsultation
VG.00.0010: «Erlaubt: 150 mal pro 180 Tage. Abgerechnet: 154 mal.» (Orchid AG, Vanessa Federer). - Unzulässige Kombination oder Zuschlag ohne Hauptleistung: Ein Zuschlag wird verrechnet, obwohl die zwingend verknüpfte Hauptleistung auf der Rechnung fehlt oder zwei Positionen nicht kumulierbar sind (Orchid AG).
- Einzelleistung statt ambulanter Pauschale: Die Triggerleistung für eine Pauschale wird nicht erkannt oder es wird die falsche Pauschale angesetzt (Orchid AG).
- Falscher Behandlungsgrund: Eine Leistung wird mit dem falschen Grund übermittelt, etwa eine gynäkologische Konsultation auf der Rechnung der Krebsvorsorge statt getrennt unter «Krankheit» (Medical Tribune).
- Fehlende Diagnosecodes und Formatfehler: Unvollständige oder fehlende Kodierung sowie Verstösse gegen Datenaustausch-Standards (Vanessa Federer).
- Leistung in der Krankengeschichte nicht nachvollziehbar: Bei
AA.05.0010fehlen etwa die geforderten Kreislaufbefunde. Versicherer kürzen hier per Kürzungsbescheid nach Art. 42 Abs. 4 KVG, wenn der Freitext der KG den Inhalt nicht belegt (Orchid AG). - Fehlende qualitative Dignität oder Besitzstand: Eine Leistung wird ohne den erforderlichen Facharzttitel oder die nachgewiesene Übergangsregelung abgerechnet (Orchid AG).
Die meisten Rückweisungen sind formaler Natur und lassen sich bereits vor dem Versand erkennen, während Kürzungsbescheide gezielt die Dokumentation in der Krankengeschichte angreifen.
Was sich per 1. Januar 2027 ändert
Nur 15 der 1'402 Positionen im Katalog TARDOC 1.5 sind gegenüber der Vorgängerversion 2026 (TARDOC 1.4c) unverändert. Ein systematischer Katalogvergleich von DeskGate zeigt das Ausmass der Änderungen:
- 1'316 Positionen geändert (93.9 %): Bei fast dem gesamten Tarifwerk ändern sich einzelne Bestimmungen, Bewertungen oder Limitationen.
- 36 Positionen neu (2.6 %): Neue Leistungen werden aufgenommen.
- 35 Positionen umnummeriert (2.5 %): Bestehende Ziffern erhalten eine neue Tarifnummer.
- 15 Positionen unverändert (1.1 %): Nur ein Bruchteil des Katalogs bleibt vollkommen identisch.
- Total: 1'402 Tarifpositionen (100 %).
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
- Neue Positionen für die Pädiatrie: 9 der 36 neuen Positionen betreffen Kinder und Jugendliche. Dazu gehören die Zuschläge
AA.00.0025undCA.00.0025für Konsultationen bei Kindern bis 8 Jahren sowieCG.00.0155für die Beratung bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren (limitiert auf höchstens 240 Minuten pro 180 Tage). - Weitere neue Positionen: 15 nichtärztliche Gips- und Spezialverbände (
AP.20,AP.25), die Instruktion und Auswertung digitaler Gesundheitsanwendungen (AA.10.0040,AA.10.0050), der ärztliche Bericht an die Invalidenversicherung (AA.25.0035) sowie die medizinische Hypnose (WB.00.0010). - Neue Nummern für Palliative Care und Radiologie: Die gesamte ärztliche Palliative Care zieht mit 14 Positionen in das Unterkapitel
AA.21um. Auch die radiologischen Befundungen für Röntgen, Mammografie, CT und MR erhalten neue Ziffern. Wer ab Januar unverändert mit Favoriten und Vorlagen aus 2026 abrechnet, riskiert sofortige Rückweisungen, weil die alten Positionsnummern im System erlöschen. - Flächendeckende Limitationen: 1'146 der 1'402 Positionen (82 %) unterliegen quantitativen Mengenbegrenzungen (beispielsweise «höchstens 20-mal pro 90 Tage»). Weitere 274 Positionen sind reine Zuschläge, die nur neben der passenden Hauptleistung abgerechnet werden dürfen.
- Geplante Höchstgrenze für ärztliche Leistungen: Vorgesehen ist eine Obergrenze von 1'577 Taxpunkten ärztlicher Leistung pro Ärztin oder Arzt und Arbeitstag, berechnet als Monatsdurchschnitt. Ausgenommen sind unter anderem Infrastrukturleistungen, ambulante Pauschalen sowie Gutachten (
AA.25) und Notfallzuschläge (AA.30). Laut FMH liegen über 93 Prozent der Grundversorger unter diesem Wert.
Grundlage des Vergleichs sind die Katalogstände TARDOC 1.4c (Stand 26. November 2025) und TARDOC 1.5 (Stand 23. Juni 2026).
Was Praxen bis Ende Dezember tun können
- Vorlagen und Makros bereinigen: Vorlagen, Favoritenblöcke und Leistungsketten in der Praxissoftware auf neue und umnummerierte Ziffern (wie Palliative Care neu unter
AA.21) überprüfen. - Zeitraum-Limitationen kennen: Mengenregeln bei regelmässig abgerechneten Positionen prüfen, insbesondere die Kontingente über 90 und 180 Tage.
- Behandlungsgrund und Diagnose prüfen: Krankheit, Unfall und Prävention strikt trennen und Diagnosecodes vollständig erfassen.
- Krankengeschichte präzise führen: Was die Leistungsdefinition verlangt (z. B. Start- und Endzeit, untersuchte Gelenkregionen oder Organe), muss im Text der KG auffindbar sein, um Kürzungsbescheiden vorzubeugen.
- Taxpunkt-Schnitt beobachten: Praxen mit hohem Durchsatz sollten den monatlichen AL-Taxpunktdurchschnitt pro Fachperson bereits jetzt mit dem Referenzwert von 1'577 Punkten vergleichen.
- Tarif-Update einspielen: Sobald der Bundesrat die Version 2027 genehmigt hat, das Tarif-Update im Praxisinformationssystem installieren und die ersten Januar-Rechnungen vorab kontrollieren.
«Viele Rückweisungen haben keinen medizinischen, sondern einen formalen Grund: eine überschrittene Limite, eine fehlende Hauptleistung, eine Angabe, die in der KG fehlt», sagt Hans Johannes Schulte, CEO von DeskGate. «Mit dem neuen Katalog ändern sich viele dieser Regeln auf einen Schlag. Wer die Rechnung vor dem Versand prüft, spart sich die Stellungnahme danach.»
Ergänzend zur Prüfung formaler Tarifregeln analysiert die Vorab-Prüfung in Rebuttal Studio Rechnungen ab dem 1. Januar 2027 gegen alle 1'402 Positionen des Katalogs 2027 und vergleicht sie direkt mit dem Freitext der Krankengeschichte. Trifft dennoch ein Kürzungsbescheid der Krankenkasse ein, erstellt die Software eine nach Art. 42 Abs. 4 KVG belegte Stellungnahme mit wörtlichen KG-Zitaten in rund zwei Minuten. Musterfälle lassen sich ohne Registrierung unter rebuttalhealth.app/studio testen.
Quellen
- OAAT: Revision 2027 eingereicht (02.06.2026)
- OAAT / FMH: Medienmitteilung zur Einreichung der Revision 2027 (02.06.2026)
- BAG: TARDOC und Ambulante Pauschalen
- H+: FAQ AL-Obergrenze im TARDOC 2027
- FMH: Medienkommentar AL-Höchstgrenze (28.08.2026)
- Medical Tribune: Erfahrungen und Tipps nach Einführung von TARDOC (26.08.2026)
- Orchid AG: Häufige TARDOC Fehler (aktualisiert 24.04.2026)
- Vanessa Federer: Rückweisungen vermeiden (27.03.2026)
- TARDOC-News: TARDOC 2027: Die Höchstgrenze von 1'577 Taxpunkten
- TARDOC-News: Zurückgeschickte TARDOC-Rechnungen: die häufigsten Gründe
- TARDOC-News: TARDOC-Kürzung beantworten: Was in eine Stellungnahme gehört